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Veranstaltungshaftpflicht

Veranstaltungshaftpflicht

Veranstaltungshaftpflicht

Als Veranstalter brauchen Sie Haft­pflichtschutz
Wer Festumzüge, Märkte, Konzerte, Tagungen, Kongresse, Sportevents und andere Veranstaltungen durchführt, ist für die Sicherheit von Teilnehmern und Besuchern voll verantwortlich. Gerade auf öffentlichen Veranstaltungen sind Schadenfälle besonders häufig. Wenn Menschen verletzt werden oder Sachen beschädigt werden, haften Sie als Veranstalter auch finanziell, deshalb brauchen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung. In der Veranstaltungshaftpflicht versichert sind Sach- und Per­sonenschäden durch aktiv Mitwirkende, aber auch Schäden, die von Besuchern verursacht werden.

Veranstaltungshaftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzforderungen
Die Veranstaltungshaftpflicht entschädigt bis maximal zur Höhe der vereinbarten Deckungs­summe, die Sie mit dem Versicherer vereinbaren. Versichert ist die Veranstaltung selbst, aber auch die erforderlichen Auf- und Abbauarbeiten vorher und nachher. Der Beitrag zur Veranstaltungshaftpflicht richtet sich nach Art und Besucherzahl der versicherten Veranstaltung. Tipp: Wenn Sie für Ihre Veranstaltung Räumlichkeiten anmieten, achten Sie darauf, dass in Ihrer Veranstaltungshaftpflicht auch Mietsachschäden versichert sind.


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